SATZUNG
der PAGAN FEDERATION - D.A.CH.
KONTAKTNETZWERK FÜR HEIDEN IN DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH, SCHWEIZ (D. A. CH.)
Präambel:
Die Pagan Federation D.A.CH. ist nicht politisch orientiert. Außer einer strikten Abgrenzung nach rechts und einer Absage an Radikalismus nach beiden Seiten vertritt die Interessensgemeinschaft "Pagan Federation D.A.CH." keine politische Vereinsmeinung.
Diese Präambel kann mit 2/3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Inneren Kreises (= Vorstand, §6, Abs.2) geändert werden.
§ 1 Zweck und Ziele, Hauptprinzipien
- Die Pagan Federation-D.A.CH. (kurz PF-D.A.CH.) ist ein Kontaktnetzwerk für Heiden aller Richtungen. Ihr Bereich umfasst die deutschsprachigen Länder Deutschland (D) (einschließlich der deutschsprachigen grenznahen Gebiete der umliegenden Länder), Österreich (A), Schweiz (CH). Auch Mitgliedschaften von vorübergehend oder dauernd außerhalb dieses Bereichs lebenden Personen, gleich welcher Nationalität, sind auf Antrag möglich, allerdings ist die Beherrschung der deutschen Sprache Voraussetzung, da die allgemeine Umgangssprache hier Deutsch ist.
- Die drei Grundprinzipien der Pagan Federation D.A.CH. sind:
- Liebe für und innige Verbundenheit der Natur;
- Die paganische Ethik: "Wenn es niemandem schadet, tu, was Du willst";
- Die Verehrung der göttlichen Wirklichkeit in ihrer Gesamtheit, die über beiden Geschlechtern steht, ohne weder den männlichen noch den weiblichen Aspekt des Göttlichen zu unterdrücken.
- hre Hauptaufgaben sieht sie darin,
- als Kontaktnetzwerk für Heiden aller Richtungen, soweit diese nicht den drei Grundprinzipien zuwiderlaufen, zu fungieren,
- den Kontakt und den Dialog zwischen den einzelnen Richtungen des Heidentums und anderen Religionen zu fördern,
- den Kontakt und den Dialog innerhalb der einzelnen, in Europa begründeten Richtungen des Heidentums, sowie auch weltweit den Kontakt zu Heiden zu fördern, deren Glauben auf anderen ethnischen Wurzeln oder auf Stammesreligionen beruht,
- ihre Mitglieder mit Informationen über Ereignisse aus der heidnischen Welt und für Heiden interessante Themen zu versorgen, per Post oder Email, durch Veranstaltungen und die Herausgabe eines vierteljährlich erscheinenden Infobriefes,
- mitzuhelfen, dem Heidentum in der Öffentlichkeit mehr Anerkennung zu verschaffen, durch Aufklärung und durch Zurverfügungstellung von Informationen an Personen oder Personenkreise, die mit dem Heidentum und seinen vielfältigen Ausprägungen nicht oder nur wenig vertraut sind, einschließlich der Medien, öffentlicher Körperschaften, Behörden und Ämter.
§ 2 Sitz der Pagan Federation D.A.CH.
Der Sitz der Pagan Federation D.A.CH. ist Deutschland.
§ 3 Organisationsform
- Die Organisationsform der Pagan Federation D.A.CH ist die einer Interessengemeinschaft (IG).
Eine eventuelle spätere Überführung der Interessensgemeinschaft in beispielsweise einen e.V. oder einen Verein nach europäischem Recht wird davon nicht berührt.
- Der Vorsitz der Pagan Federation D.A.CH. liegt beim Überregionalen Koordinator (ÜrK) = 1. Vorsitzende/r.
- Die Pagan Federation D.A.CH. gliedert sich in verschiedene, regional aufgeteilte organisatorische Einheiten, deren Verwaltung den jeweiligen Regionalen Koordinatoren (RK) unterliegt.
Aufteilung der RK-Zuständigkeitsgebiete nach Postleitzahlen (Stand Dezember 2005)
Die verschiedenen Organisationseinheiten der PF-D.A.CH. teilen sich wie folgt:
| Gebiet |
Postleitzahlbezirk bzw. Land |
| 1 |
D-00 - 09 |
| 2 |
D-10 - 18; 39 |
| 3 |
D-20 - 25; 29; 19 |
| 4 |
D-26 - 28; 30 - 31; 38 |
| 5 |
D-32 - 33; 44 - 46; 48 - 49; 59 |
| 6 |
D-40 - 42; 47; 50 - 53; 57 - 58 |
| 7 |
D-54 - 56; 65 - 69; 76 |
| 8 |
D-60 - 64; 34 - 37 |
| 9 |
D-70 - 75; 77 - 79; 88 |
| 10 |
D-80 - 87; 89; 93 - 94 |
| 11 |
D-90 - 92; 95 - 99 |
| 12 |
A (Österreich) |
| 13 |
CH (Schweiz) |
Die Gebietseinteilung kann durch den Vorsitzenden nach Bedarf geändert werden.
§ 4 Form der Mitgliedschaft sowie des Eintritts/Austritts der Mitglieder
- Berechtigter Personenkreis
Mitglied der Pagan Federation D.A.CH. kann grundsätzlich jede natürliche Person werden, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und Herkunft, sexueller Orientierung oder irgendwelcher körperlicher Behinderungen, die
- in einem der drei Länder - Deutschland (einschließlich der deutschsprachigen grenznahen Gebiete der umliegenden Länder), Österreich, Schweiz - lebt (Auch Mitgliedschaften von vorübergehend oder dauernd außerhalb dieses Bereichs lebenden Personen, gleich welcher Nationalität, sind auf Antrag möglich, siehe §1, Abs.1.) und
- sich selbst als Heiden betrachtet und sich hinter die drei o.a Grundprinzipien der Pagan Federation D.A.CH. stellt und diese auch unterschreibt und
- die Volljährigkeit erreicht hat.
Eine Mitgliedschaft (allerdings ohne Wahlrecht) von minderjährigen Jugendlichen ist mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Eine Mitgliedschaft von juristischen Personen (Gruppen, Vereine etc.) ist nicht möglich.
Eine Mitgliedschaft von Personen, die nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig sind oder denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt worden sind, ist nicht möglich.
- Aufnahmeverfahren
- Über die Genehmigung des schriftlichen Aufnahmeantrags entscheidet der ÜrK.
Eine ablehnende Entscheidung muss dem Antragsteller gegenüber nicht begründet werden. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann der Innere Kreis angerufen werden, der mit einfacher Mehrheit endgültig entscheidet.
- Jedes volljährige Mitglied ist nach einem Jahr Mitgliedschaft berechtigt, aktiv an Wahlen zu Vereinsorganen der Pagan Federation D.A.CH. teilzunehmen. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind Mitglieder, die ein Amt im Inneren Kreis der Pagan Federation D.A.CH. ausüben, obwohl sie noch kein Jahr Mitglied sind.
- Wissentlich oder vorsätzlich falsche Angaben in den Pflichtfeldern des Aufnahmeantrags führen zu einer Ablehnung des Aufnahmeantrags, bzw. bei späterer Kenntniserlangung zum sofortigen Ausschluss des betreffenden Mitglieds.
- Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- mit dem Tod des Mitglieds,
- durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den zuständigen RK oder den ÜrK,
- durch Einstellung der Beitragszahlungen von Seiten des Mitglieds,
- durch Ausschluss bei besonderen Gründen (siehe § 7).
- Ehrenmitgliedschaft
Personen, die sich in außerordentlicher Art und Weise um die Pagan Federation D.A.CH. verdient gemacht oder die sich für sie eingesetzt haben, kann vom Inneren Kreis die Ehrenmitgliedschaft angeboten werden.
Ehrenmitglieder sind von jeglichen Beitragszahlungen befreit. Sie sind stimmberechtigt und haben im Inneren Kreis ausschließlich beratende Funktionen.
Die Ehrenmitgliedschaft kann aus Gründen, die ein Ausschlussverfahren bedingen würden (siehe § 7), aberkannt werden. Der § 7 gilt hier sinngemäß.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
- Es werden folgende Jahresbeiträge erhoben (Stand September 2005):
Einfache Mitgliedschaft nur incl. Infobrief..................................................................................... € 13,-
Mitgliedschaft incl. Infobrief und D.A.CH.-Schaden Druckversion (jeweils 4x jährlich)........... € 28,-
Bei Bezug des D.A.CH.-Schaden per Download oder Email reduziert auf................. € 20,-
Ehe- oder Lebenspartner, die unter gleicher Adresse wohnen, können eine gemeinsame Mitgliedschaft zum Preis einer Einzelmitgliedschaft erhalten.
- Konto der Pagan Federation D.A.CH. (Stand September 2005)
Die Bankverbindung der PF-D.A.CH. lautet:
Pagan Federation D.A.CH.
Volksbank Hunsrück e.G.
BLZ: 560 614 72
Kto-Nr.: 700 0564
Internationale Bankdaten:
BIC GENODED1KHK
IBAN DE93 5606 1427 0007 0005 64
- Das Mitgliedsjahr (Geschäftsjahr)
Das Mitgliedsjahr beginnt jeweils mit dem 1. November (Samhain).
Mitglieder, die zu einem anderen Zeitpunkt in die Pagan Federation D.A.CH. eintreten, bezahlen im ersten Jahr daher nur den (quartalsmäßig) anteiligen Mitgliedsbeitrag bis zum Beginn des neuen Mitgliedsjahres.
- Bei Austritt oder Ausschluss vor Ende eines Geschäfts-/Mitgliedsjahres werden die für das laufende Mitgliedsjahr gezahlten Beiträge nicht zurückerstattet.
- Die Höhe der Beiträge sowie die Bankverbindung können von dem/der 1. und 2. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem/der Finanzreferenten/in geändert werden.
§ 6 Vereinsorgane
Die Organe der Interessengemeinschaft sind
- Die Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen können (jährlich oder im Bedarfsfalle) einberufen werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder das wünscht. An Stelle einer allgemeinen Mitgliederversammlung können auch Mitgliederversammlungen jeweils in den drei beteiligten Ländern stattfinden, deren Ergebnisse durch die jeweiligen Versammlungsleiter aus den drei Ländern koordiniert werden. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Pagan Federation D.A.CH.. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen erfolgen generell mit einfacher Mehrheit, Einzelfälle sind besonders geregelt. Ist auch bei zweimaliger Abstimmung keine Mehrheit erzielbar, gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Inneren Kreis einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt spätestens sechs Wochen vorher per E-Mail oder per Post, in letzterem Falle gilt das Datum des Poststempels als Datum der Zustellung. Jedes Mitglied der PF-D.A.CH. ist berechtigt, Anträge, die die PF-D.A.CH. betreffen, zur Abstimmung der Mitgliederversammlung vorzulegen.
- Der Innere Kreis (Vorstand der Pagan Federation D.A.CH.)
Der Innere Kreis ist das geschäftsführende Organ der PF-D.A.CH.. Nach der Mitgliederversammlung ist er das höchste beschlussfassende Organ. Er hat folgende Zusammensetzung:
1. Mitgliedschaft
- Mitglieder durch Amt
- Der Überregionale Koordinator (ÜrK)
Der ÜrK fungiert als 1. Vorsitzende/r der Pagan Federation D.A.CH. und repräsentiert die PF-D.A.CH. nach außen. Er/sie ist im Rahmen der satzungsgemäßen Ziele der PF-D.A.CH. handlungs- und verhandlungsberechtigt. Vor Entscheidungen, die eine Zustimmung des Inneren Kreises bedingen würden, muss er/sie allerdings erst dessen Zustimmung einholen.
Über seine/ihre Tätigkeit legt er/sie vor dem Inneren Kreis (Vorstand) der PF-D.A.CH. Rechenschaft ab.
Der ÜrK wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt, jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren. Nach der ersten Amtsperiode kann die jeweils folgende Amtsperiode auf zwei Jahre verkürzt werden, sofern dies von der Mitgliederversammlung gewünscht wird.
Falls keine Mitgliederversammlung stattfindet, kann die Wahl alternativ auch als Brief-/Internetwahl stattfinden.
Jedes Mitglied kann Kandidaten vorschlagen, inklusive sich selbst.
Die Kandidaten für das Amt des ÜrK sollen schon mindestens ein Jahr Mitglied in der PF-D.A.CH. sein und auch schon aktiv in dieser mitgearbeitet haben.
- Der stellvertretende ÜrK
Der stellvertretende ÜrK fungiert als 2. Vorsitzende/r und übt vor allem Verwaltungsaufgaben innerhalb der Pagan Federation D.A.CH. aus, u.a. obliegen ihm auch die Herausgabe des Infobriefes und die kommissarische Betreuung (noch) nicht besetzter RK-Gebiete. Er/sie übernimmt im Bedarfsfalle (bei Krankheit, Urlaub, Nichterreichbarkeit des ÜrK, aber auch bei dessen Amtsniederlegung und Amtsenthebung) die Funktionen des ÜrK. Im Fall einer Amtsniederlegung oder -enthebung des ÜrK übernimmt er/sie automatisch das Amt des ÜrK bis zur Neuwahl.
Er/sie ist dem ÜrK und dem Inneren Kreis gegenüber rechenschaftspflichtig.
Der stellvertretende ÜrK wird zusammen mit dem ÜrK von der Mitgliederversammlung gewählt. Für die Kandidaten für das Amt gilt das Gleiche wie für die Kandidaten für das Amt des ÜrK.
- Der/die Finanzreferent/in
Dem/der Finanzreferenten/in obliegt die Führung der Finanzgeschäfte der Pagan Federation D.A.CH.. Er/sie wird vom Inneren Kreis gewählt und vom ÜrK bestätigt und ist dem Inneren Kreis gegenüber rechenschaftspflichtig. Mit Ende des Geschäftsjahres wird ein Finanzbericht im Infobrief abgedruckt.
- Der/die stellvertretende Finanzreferent/in
Der/die stellvertretende Finanzreferent/in wird von dem/der Finanzreferenten/in über die Finanzgeschäfte der Pagan Federation D.A.CH. auf dem laufenden gehalten. Er/sie wird vom Inneren Kreis gewählt und übernimmt im Bedarfsfalle (siehe stellv. ÜrK) das Amt des/der Finanzreferenten/in bis zur Neuwahl.
- Der/die Pressesprecher/in
Der Innere Kreis kann eine/n Pressesprecher/in bestellen, der/die die Pagan Federation D.A.CH. in der Öffentlichkeit nach Rücksprache mit dem Inneren Kreis vertritt und beratende Funktion für evtl. Kontakte seitens des ÜrK oder der RKs zu den Medien hat. Der/die Pressesprecher/in pflegt Kontakte zu den Medien. Er/sie wird vom Inneren Kreis gewählt und ist diesem gegenüber rechenschaftspflichtig.
- In den Inneren Kreis berufene Mitglieder
- Die Regionalen Koordinatoren (RK)
Der RK ist der Ansprechpartner für die Mitglieder in seinem Bereich. Ihm obliegen die Pflege der in seinem Bereich lebenden Mitglieder sowie die Kontaktaufnahme zu Neumitgliedern. Zu seinen Pflichten gehört es außerdem, sich über die Vorgänge innerhalb der Pagan Federation D.A.CH. (Lesen des Infobriefs, Teilnahme am Forum etc.) auf dem Laufenden zu halten und sich an der Vereinsarbeit im Inneren Kreis zu beteiligen.
Jeder RK hat das Recht, im Namen der Pagan Federation D.A.CH. lokale Aktivitäten (solange diese sich im Rahmen der satzungsgemäßen Ziele der PF-D.A.CH. bewegen) zu organisieren (z.B. Stammtische oder Treffen). Bei Medienkontakten ist vorab die Zustimmung des Inneren Kreises einzuholen. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder.
Jeder RK hat das Recht, zur Optimierung seiner Aufgaben für örtlich begrenzte Gebiete, die für ihn schlecht zu erreichen sind und in denen schon einige Mitglieder leben, Lokale Ansprechpartner (LA) einzusetzen. Der RK spricht mit dem LA dessen genaue Aufgaben ab. Der RK ist dem LA gegenüber weisungsbefugt.
Die RKs leiten Mitgliedsanträge sowie an sie gezahlte Mitgliedsbeiträge an den ÜrK weiter.
Über ihre Tätigkeit legen sie vor dem Inneren Kreis jährlich Rechenschaft ab.
RK kann jedes Mitglied werden, das sich entweder aus eigenem Antrieb oder auf Anfrage des ÜrK für einen zu besetzenden RK-Posten zur Verfügung stellt. Ein neuer RK muss vom Inneren Kreis bestätigt werden, wobei jedes Mitglied des Inneren Kreises seine begründeten Bedenken gegen eine Berufung des Kandidaten in den Inneren Kreis vorbringen kann. Falls Bedenken vorgebracht werden, entscheidet der Innere Kreis mit 2/3-Mehrheit über eine Berufung des Kandidaten. Sollte nach zweimaligem Versuch nicht die notwendige Mehrheit erzielt worden sein, gilt der Kandidat als abgelehnt.
Vom Inneren Kreis bestätigte RKs erhalten ihren Status zunächst einmal für ein Jahr auf Probe. Während der Probezeit haben sie kein Stimmrecht im Inneren Kreis und können jederzeit wegen Nichteignung von ihrem Posten entfernt werden. Dazu genügt die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Inneren Kreises. Nach Ablauf der Probezeit erhalten sie automatisch ihre Stimmberechtigung im Inneren Kreis.
- Die Lokalen Ansprechpartner (LA)
Der LA fungiert als Ansprechpartner für Mitglieder in einem lokal begrenzten Bereich eines RK-Gebietes. Seine Aufgabe ist es, eine bessere Verbindung zu Mitgliedern zu erreichen, die in abseits gelegenen oder für den zuständigen RK schlecht zu erreichenden Gebieten leben.
LAs werden von den zuständigen RKs nach Bedarf eingesetzt und müssen vom Inneren Kreis mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Sie sind dem RK gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie sind Mitglieder des Inneren Kreises, haben aber kein Stimmrecht bei Abstimmungen und Entscheidungen im Vorstand.
- Mit besonderen Aufgaben beauftragte Mitglieder
Der Innere Kreis kann einem Mitglied, in besonderen Fällen auch einem Nichtmitglied, für spezielle Aufgaben (z.B. Pflege der Kontakte zu ausländischen Heidenverbänden) einen besonderen Auftrag erteilen.
Jedes mit einem besonderen Auftrag durch den Inneren Kreis beauftragte Mitglied der PF-D.A.CH. ist für die Zeit seines Auftrags Mitglied im Inneren Kreis. Neben dem Auftrag ist keine gesonderte Wahl erforderlich. Das Mitglied ist dem Inneren Kreis gegenüber rechenschaftspflichtig. Ist diese Person allerdings kein Mitglied der Pagan Federation D.A.CH., so ist sie dem Inneren Kreis gegenüber rechenschaftspflichtig, gehört diesem aber nicht an.
Der Innere Kreis kann den besonderen Auftrag jederzeit mit einfacher Mehrheit zurückziehen. Mit dem Zurückziehen des besonderen Auftrags erlischt auch die vorübergehende Mitgliedschaft des betreffenden Mitglieds im Inneren Kreis.
Diese Mitglieder sind im Inneren Kreis nicht stimmberechtigt.
- Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder üben im Inneren Kreis ausschließlich eine beratende Funktion aus.
2. Unvereinbarkeit
Mitglieder, die in einem anderen heidnischen Verein / Verband ein Amt bekleiden, sind von einer Mitgliedschaft im Inneren Kreis wegen möglicher Interessenkonflikte ausgeschlossen. Entscheidungen über Ausnahmen von dieser Regelung trifft der Innere Kreis mit einfacher Mehrheit.
Nicht als heidnische Vereine / Verbände zählen spirituelle oder magische Arbeitsgruppen und -kreise, wie z.B. Coven, Zirkel oder ähnliche Gruppierungen.
3. Ende der Mitgliedschaft im Inneren Kreis
- Die Mitgliedschaft von ÜrK und stellv. ÜrK im Inneren Kreis erlischt im Normalfall mit Ende ihrer Amtszeit, sofern sie nicht wiedergewählt werden, oder mit Niederlegung ihres Amtes. Sie können aber auch bei begründeten Vorwürfen bezüglich ihrer Amtsführung durch einen Misstrauensantrag ihrer Ämter enthoben werden. Der Antrag muss von einem stimmberechtigten Mitglied des Inneren Kreises gestellt werden. Um eine Amtsenthebung durchzusetzen, ist eine 3/4-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Inneren Kreises erforderlich.
- Die Mitgliedschaft von Finanzreferent/in, stellv. Finanzreferent/in und Pressesprecher/in im Inneren Kreis erlischt nicht automatisch mit Ende der Amtszeit von ÜrK und stellv. ÜrK, sondern nur dann, wenn der neu/wiedergewählte ÜrK eine Neuwahl für diese Ämter fordert oder mit Niederlegung ihres Amtes. Für eine eventuelle Amtsenthebung gilt das oben Gesagte sinngemäß.
- Die Mitgliedschaft der Regionalen Koordinatoren (RKs) im Inneren Kreis endet entweder mit Niederlegung ihres Amtes oder durch Amtsenthebung. Antrag auf Amtsenthebung muss von einem stimmberechtigten Mitglied des Inneren Kreises gestellt und begründet werden, wobei als Gründe vor allem Vernachlässigung der satzungsgemäßen Pflichten, schwere Satzungsverstöße und vereinsschädigendes Verhalten in Betracht kommen. Um eine Amtsenthebung durchzusetzen, ist eine einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Inneren Kreises erforderlich.
- Die Mitgliedschaft der Lokalen Ansprechpartner (LAs) im Inneren Kreis endet entweder mit der Niederlegung ihres Amtes oder durch Amtsenthebung. LAs können von ihrem zuständigen RK ihres Amtes enthoben werden. Dazu ist die Zustimmung des Inneren Kreises mit einfacher Mehrheit erforderlich.
- Mitglieder mit besonderem Auftrag sind nur für die Dauer ihres Auftrags Mitglieder im Inneren Kreis. Mit Zurücknahme eines Auftrags erlischt auch gleichzeitig die Mitgliedschaft des betreffenden Mitglieds im Inneren Kreis. Die Mitgliedschaft im Inneren Kreis erlischt auch, wenn das betreffende Mitglied den Auftrag zurückgibt. Für eine eventuelle Amtsenthebung gilt das oben Gesagte sinngemäß.
4. Ruhen eines Amtes
Ein vorübergehendes Ruhenlassen eines Amtes ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. wegen Krankheit, längerer Abwesenheit etc.) möglich. Bei den gewählten Mitgliedern bestimmt der Innere Kreis im Bedarfsfalle eine/n Vertreter/in, bei den RKs betreut der stellv. ÜrK kommissarisch den entsprechenden Bereich für die betreffende Zeit.
5. Verfahren
Ausscheidende Amtsinhaber haben bei ihrem Ausscheiden sämtliche Unterlagen, die die Pagan Federation D.A.CH. betreffen (Mitgliederlisten, Formulare etc.) an den ÜrK zurückzugeben und die betreffenden Daten von ihren Rechnern zu löschen. Eine Weiterverwendung von Mitgliederadressen und -daten zu anderen als zu internen Zwecken der Pagan Federation D.A.CH. ist ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Alle Entscheidungen des Inneren Kreises bezüglich Aufnahme in den Inneren Kreis oder auch Ausschluss aus demselben, Einsetzung in ein Amt oder Amtsenthebung etc. sind dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen. Ebenso ist jedes Mitglied des Inneren Kreises verpflichtet, seinen Austritt aus demselben sowie eine evtl. Amtsniederlegung dem Inneren Kreis schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Ausschluss
- Gegen ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Interessen der Pagan Federation D.A.CH. verstoßen hat, z. B durch schweres Fehlverhalten, Satzungsverstöße sowie vereinsschädigendes Verhalten (dazu zählt alles, was der PF-D.A.CH. materiellen oder ideellen Schaden zufügt), insbesondere, von dem bekannt ist, dass es gegen die unterschriebenen drei Grundprinzipien verstoßen hat, kann dessen Ausschluss beantragt werden.
Ausschluss muss hingegen beantragt werden, wenn sich das Mitglied in rassistischen Zusammenhängen engagiert oder sich in rassistischer Weise äußert.
- Bevor das Ausschlussverfahren in Gang gesetzt wird, muss der Innere Kreis (Vorstand) das Mitglied wegen seines Verhaltens schriftlich oder (vor Zeugen) mündlich verwarnen und ihm dadurch Gelegenheit geben, innerhalb von zwei Wochen zu den erhobenen Anschuldigungen dem Inneren Kreis gegenüber schriftlich Stellung zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist kann das Ausschlussverfahren eingeleitet werden.
- Bei Mitgliedern, gegen die ein Ausschlussverfahren läuft, ruht während der Dauer des Verfahrens ihre Mitgliedschaft. Falls es sich dabei um Mitglieder des Inneren Kreises handelt, bedeutet das auch, dass diese für die Dauer des Verfahrens von ihren Ämtern suspendiert sind.
- Über den Ausschluss entscheidet der innere Kreis mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Die Entscheidung ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.
§ 8 Vereinsinterna
Vereinsinterne Dinge (Mitgliederadressen und -daten, Zugangsdaten für das Mitgliederforum, interne Mails sowie Postings aus dem Mitgliederbereich des Forums etc.) dürfen nicht an Außenstehende weitergegeben oder ihnen zugänglich gemacht werden. Weiterhin ist es den Mitgliedern des Inneren Kreises nicht gestattet, Themen, die innerhalb desselben im Forum diskutiert werden, anderen Mitgliedern oder Außenstehenden zugänglich zu machen oder in die offenen Mitgliederbereiche (Mailingliste, Mitgliederforum) zu verschieben. Alle Themen, die im allgemeinen Mitgliederinteresse liegen, werden nach Abschluss der Diskussionen im Inneren Kreis den Mitgliedern zugänglich gemacht.
§ 9 Satzungsänderungen
Für eine Satzungsänderung ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen oder alternativ eine Umfrage mit Abstimmung per Brief/Internet vorzunehmen. Die Änderungsvorschläge werden vom Inneren Kreis ausgearbeitet und der Mitgliederversammlung vorgelegt, bzw. den Mitgliedern per Mail/Brief zugesandt. Für eine Änderung ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bzw. der Mitglieder, die auf die Umfrage geantwortet haben erforderlich.
§ 10 Wahlverfahren
- Wahlen und Abstimmungen können entweder auf Mitgliederversammlungen/Versammlungen des Inneren Kreises oder alternativ auch über Brief/Internet erfolgen.
- Eine geheime Wahl findet nur auf Antrag und nur auf einer Mitgliederversammlung statt.
§ 11 Haftung
- Wenn ein Mitglied der Pagan Federation D.A.CH. im Rahmen einer schriftlichen Zuweisung durch den inneren Kreis Aktivitäten unternimmt, die mit finanziellen Transaktionen verbunden sind, haftet die PF-D.A.CH. mit ihrem Barvermögen.
- Bei Beträgen, die über das Vermögen der Pagan Federation D.A.CH. hinausgehen, haftet das verantwortlich zeichnende Mitglied.
- Für die Organisation von Ereignissen, die einen Finanzrahmen von € 500,- übersteigen, ist wenn möglich eine Versicherung abzuschließen.
- Bei der Organisation von Ereignissen, vor allem von offenen Veranstaltungen oder Treffen, sind die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über Teilnehmerversicherungen zu beachten.
§ 12 Auflösung der Pagan Federation D.A.CH.
- Über die Modalitäten der Auflösung der Interessengemeinschaft entscheidet eine durch den inneren Kreis zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederversammlung. Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefällt.
- Im Falle der Auflösung wird das Vermögen der Pagan Federation D.A.CH. einem im Bedarfsfall noch zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zugeführt.
§ 13 Magischer Zusatzparagraph
- Dieser Paragraph dient für Muggels zu nichts anderem als einfach nur dazu, dass die magische Zahl "13" nicht als profaner Satzungsparagraph missbraucht wird, da in einer Satzung einer heidnischen Vereinigung schließlich auch diese magische Zahl gebührend gewürdigt werden sollte.
- Magisch arbeitende Menschen sehen natürlich, dass in diesem Paragraphen alle nicht besprochenen Punkte und offenen Fragen zur allseitigen Zufriedenheit geregelt sind.
§ 14 Datenschutz
Daten von Mitgliedern (Adressen, personenbezogene Daten) werden nur für interne Zwecke verwandt und nicht an Außenstehende weitergegeben oder ihnen zugänglich gemacht.
Alle personenbezogenen Daten werden 12 Monate nach Ausscheiden/Ausschluss eines Mitglieds aus den internen Datenbanken gelöscht.
§ 15 Diese Satzung ist nicht justiziabel, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die vorliegende Satzung ersetzt die bisher gültige Satzung der PF-D.A.CH.; sie wurde beschlossen und genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 24.09.2005 in Alsfeld.
Wenn Du möchtest, kannst Du Dir die Satzung hier als gezippte pdf-Datei herunterladen und ausdrucken.
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